Wer hilft wann?

Es ist Wochenende und der Aushang im Treppenhaus ist verschwunden - was nun?
Hier finden Sie alle wichtigen Nummern für den Notfall.

Bereitschaft Wohnungsgesellschaft
0171 / 65 765 96


Allgemeine Notrufnummern

Polizei: 110
Feuerwehr: 112
Rettungsdienst/Notarzt: 112
ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117*
Giftnotruf: 0361 / 73 07 30
Kinder- und Jugendtelefon: 0800 / 11 103 33*
Elterntelefon: 0800 / 11 105 50*
EC- und Kreditkartensperre: 116 116 **

* Anruf kostenfrei
** Anruf aus dem Festnetz kostenfrei
Hilfe in bestimmten Fällen

Schlüsseldienst - Notöffnungen
Rothe Sicherheitsdienst: 0 36 85 / 70 68 84
http://www.schluesselrothe.de

Heizung-Sanitär-Elektro-Klempner
MÜ Installationen GmbH: 0 36 85 / 70 98 31
mue-installationen@t-online.de

Störungstelle Vodafone Kabel Deutschland
0800 / 52 66 625
https://zuhauseplus.vodafone.de/

Was zählt zum Havariefall?

Grundsätzlich sind alle Vorfälle, welche Leib und Leben gefährden bzw. einen Schaden an den Anlagen des Vermieters oder des Mieters nach sich ziehen umgehend meldepflichtig. Eine Entscheidung, ob eine sofortige Reparatur außerhalb der üblichen Dienstzeiten der Handwerksbetriebe notwendig oder möglich ist, obliegt dem benachrichtigten Mitarbeiter der Wohnungsgesellschaft.

Schäden oder Störungen an technischen Anlagen werden möglichst umgehend behoben, wenn:
  • die Treppenhausbeleuchtung ausgefallen ist
  • die komplette Wohnung von einem Stromausfall betroffen ist
  • die Kochstelle von einem Ausfall betroffen ist
  • Gasgeruch innerhalb oder außerhalb der Wohnung festgestellt wird
  • Heizgeräte oder die komplette Heizungsanlage ausgefallen sind
  • Trinkwasser- und Abwasserrohre sowie Toilettenspülungen defekt oder verstopft sind
  • Wasser in das Gebäude eindringt
und eine ausbleibende umgehende Reparatur Folgeschäden nach sich ziehen würde. Bitte denken Sie jedoch daran, dass Reparaturen außerhalb der normal üblichen Dienstzeiten der Handwerker immer mit Aufschlägen abgerechnet werden.